- Zur Schlichtung von Streitfällen – mit Ausnahme des Vereinsausschlusses – wird ein Ehrenrat
gebildet.
- Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre
gewählt werden.
- Alle Mitglieder des Vereins haben zur Schlichtung von Streitfällen den Ehrenrat anzurufen.
Wilfried Birkner
Eberhard Ganzer
Sigrid Hartmann